Allgemeine Geschäftsbedingungen der Joh. Wilh. von Eicken GmbH

1. Geltungsbereich und Einbeziehung der AGB

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für unsere Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

1.2. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf dessen eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.3. Einkaufsbedingungen unserer Kunden gelten nur insoweit, als diese unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.

1.4. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsbeziehung abzutreten.

2. Vertragsabschluss und Lieferung

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Bei zumutbarer teilweiser Ausführung eines Auftrages besteht keine Verpflichtung zur Lieferung des Restes.

2.2. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, welche über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

2.3. Mangels abweichender Vereinbarung sind wir berechtigt, den Spediteur oder Frachtführer, Versandweg, Beförderungs- und Schutzmittel selbst zu bestimmen. Ziff. 3.2 und 3.3. bleiben unberührt. Wir liefern nicht an Dritte für Rechnung des Käufers; notwendig erscheinende Streckengeschäfte behalten wir uns vor.

2.4. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

2.5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.

2.6. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Krieg, Aufruhr, Handelsbeschränkungen, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Feuersbrunst, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

2.7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise für unsere für den Vertrieb im deutschen Einzelhandel bestimmten Fertigprodukte berechnen wir nach unserer am Tage der Auslieferung gültigen Preisliste, soweit nicht andere Preise schriftlich vereinbart sind.

3.2. Alle Preise gelten, mangels abweichender Vereinbarungen, ab Werk. Zuzüglich berechnen wir die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

3.3.1. Fertigprodukte, welche ohne Weiterverarbeitung für den Vertrieb im deutschen Einzelhandel bestimmt sind, liefern wir nach den Bedingungen der Ziffn. 3.3.2. bis 3.3.4. frei Haus (Frei-Haus-Lieferung). Zusätzliche Transportkosten und Sondergebühren, welche z.B. durch Eil- oder Expressgutsendungen auf Veranlassung des Käufers entstehen, und die Kosten einer gegebenenfalls vom Käufer gewünschten Transportversicherung berechnen wir gesondert.

3.3.2. Bei Frei-Haus-Lieferung ist der Standardversand (1 - 3 Tage) portofrei für Aufträge ab 25 Stangen Zigaretten, 3 kg Feinschnitt oder einem Gesamtauftragswert von € 650,- KVP. Bestellmengen die darunter liegen werden mit € 4,50 Versandkosten zzgl. der gesetzlichen MwSt. je Auftrag berechnet.

3.3.3. Bei Frei-Haus-Lieferung ist der Expressversand (1 - 2 Tage) für Aufträge ab 50 Stangen Zigaretten, 6 kg Feinschnitt oder einem Gesamtauftragswert von € 1.000,- KVP portofrei. Bestellmengen, welche zwischen 25 Stangen Zigaretten, 3 kg Feinschnitt oder € 650,- KVP Gesamtauftragswert und 50 Stangen Zigaretten, 6 kg Feinschnitt oder € 1.000,- KVP Gesamtauftragswert liegen und per Express versendet werden sollen, werden mit € 4,50 Versandkosten zzgl. der gesetzlichen MwSt. je Auftrag berechnet.

3.3.4. Bestellmengen die unter 25 Stangen Zigaretten, 3 kg Feinschnitt oder € 650,- KVP Gesamtauftragswert liegen und per Express versendet werden sollen, werden mit € 9,- Versandkosten zzgl. der gesetzlichen MwSt. je Auftrag berechnet.

3.4. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort und ohne Abzug zahlbar.

3.5. Für Fertigprodukte, welche ohne Weiterverarbeitung für den Vertrieb im deutschen Einzelhandel bestimmt sind, gelten abweichend von Ziff. 3.4 folgende Zahlungsbedingungen:

3.5.1. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

3.5.2. Für die Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens und falls die Bank des Abnehmers unsere Lastschrift bei erster Vorlage nach 10 Tagen unverzüglich und endgültig honoriert, gewähren wir einen Skonto von 3% (Preisnachlass im Lastschriftverfahren). Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs im Lastschriftverfahren wird die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung auf 1 Tag vor Belastung verkürzt. Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen wird der Käufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten ab Rechnungsdatum erheben. Mit Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als genehmigt.

3.5.3. Erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass im SEPA-Lastschriftverfahren Lastschriftaufträge bereits 3 Tage nach Rechnungsdatum der Ware zur Bank gegeben werden, so gewähren wir – Honorierung bei erster Vorlage vorausgesetzt – einen zusätzlichen Sofortbankeinzugsrabatt in Höhe von 0,3% des Rechnungsnettobetrages.

3.5.4. Zahlt der Käufer auf anderem Wege als per SEPA-Lastschriftverfahren, gewähren wir ihm bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ebenfalls einen Skonto von 3% (Preisnachlass außerhalb des Lastschriftverfahrens). Falls der Käufer dies ausdrücklich wünscht, sind wir bereit, diesen Skontobetrag bei unserer Fakturierung separat auszuweisen.

3.6. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

3.7. Eine vom Käufer zu vertretende, nicht fristgemäße oder nicht vollständige Bezahlung eines Rechnungsbetrages oder einer vereinbarten Rate führt zur sofortigen Fälligkeit aller Rechnungsbeträge, und zwar auch gestundeter bzw. noch nicht fälliger Restbeträge aus den gleichen oder auch aus anderen Aufträgen und Lieferungen. Das gleiche gilt, wenn der Käufer zahlungsunfähig wird oder wenn ein Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestellt wird sowie im Falle der Anstrengung eines außergerichtlichen Moratoriums.

3.8. Ist der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen, soweit nicht ein höherer Schaden von uns nachgewiesen wird. Die Zinsen sind sofort fällig. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

3.9. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

3.10. Kommt ein Käufer wiederholt in Verzug, behalten wir uns vor, die weitere Belieferung einzustellen, bzw. die erneute – ggf. auch mehrfache – Rückumstellung auf das Bankeinzugs- bzw. Bankabbuchungsverfahren abzulehnen.

3.11. Bei Nichteinlösung eines Lastschriftauftrags erfolgt eine Nachbelastung ggf. gewährten Skontos und/oder Rabattes zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie der anfallenden Bankspesen.

3.12. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

4. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen unser Eigentum.

5.2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes ermächtigt, solange er nicht in Verzug ist; aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises sind hiermit an uns abgetreten.

5.3. Der Käufer ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, oder sonstigen Vermögensverfall des Käufers. In diesen Fällen können wir, vorbehaltlich der gesetzlichen Regelungen, vom Vertrag zurücktreten und die sofortige Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verlangen sowie die Bekanntgabe der abgetretenen Forderungen und deren Schuldner. Der Käufer hat uns hierzu alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

5.4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

5.5. Bei einer Weiterveräußerung unserer Ware über Automaten treten die als Verkaufserlöse in den einzelnen Automaten vorhandenen Geldbeträge an die Stelle der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware.

5.6. Werden unsere Sicherungsrechte von dritter Seite beeinträchtigt, so ist der Käufer verpflichtet, auf unsere Rechte hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Auf Verlangen des Käufers verpflichten wir uns, die uns zustehenden Sicherheiten freizugeben, wenn deren Nennwert die zu sichernde Forderung um mehr als 50 % übersteigt. In diesen Fällen können wir darüber entscheiden, welche von mehreren Sicherheiten freigegeben werden.

5.7. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Käufer ist Verbraucher.

6. Gewährleistung, Haftung und Verjährung

6.1. Der Käufer muss die Ware unverzüglich nach Eingang untersuchen, einschließlich der Richtigkeit und Lesbarkeit der EAN- und Rückverfolgbarkeits-Codierungen sowie Einhaltung der Transporttemperaturen. Erkennbare Mängel und/oder Fehlmengen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Ware beim Käufer gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Rüge erkennbarer Mängel sowie von Fehlmengen ausgeschlossen. Zeigt sich ein Mangel später, muss der Käufer diesen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach seiner Entdeckung anzeigen. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer wahlweise vom Kauf zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises geltend machen. Mängelansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

6.2. Die Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen:

- für Mängel der Ware, die auf eine Warenbeschreibung oder Spezifikation des Käufers zurückgeht;

- für Mängel an Waren, für welche der fällige Kaufpreis bis zum Fälligkeitstag nicht bezahlt worden ist;

- für Mängel an Produktbestandteilen/Material, die vom Käufer oder in dessen Auftrag hergestellt wurden, es sei denn, der Hersteller dieser Teile übernimmt dem Verkäufer gegenüber die Verantwortung.

6.3. Die Haftung des Verkäufers ist beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.

6.4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn eine Mängelursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen ist oder wenn sonstige wesentliche Vertragspflichten des Verkäufers verletzt sind. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten ferner nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.5. Die Gewährleistung erfasst keine Produktfehler, die aufgrund fehlerhaften Transports, fehlerhafter Lagerung auf Seiten des Käufers oder aus anderen vom Käufer zu vertretenden Gründen entstehen. Unsere Additive Free Roll Your Own (RYO)-Produkte dürfen zur Erhaltung unvermindert hoher Produktqualität während Transport und Lagerung keiner übermäßigen Hitze (>25° C) ausgesetzt werden.

6.6. Die Verjährung für Ansprüche, die auf Sach- und Rechtsmängeln beruhen, beträgt 1 Jahr ab Zugang der Ware beim Kunden. Die Verjährung für Ansprüche auf Schadensersatz aus anderen Rechtsgründen beträgt ebenfalls 1 Jahr. Die Verjährung für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden sowie die Verjährung von Ansprüchen bei Haftung für übernommene Garantien richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.7. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

7. Beleg von Zahlungen und Warenrücknahmen durch Quittung

Zahlungen oder Warenrückgaben an unsere Versandmitarbeiter oder andere Personen erfolgen nur dann mit befreiender Wirkung, wenn eine durch unsere Mitarbeiter ausgestellte ordnungsgemäße Quittung vorgelegt wird oder wenn die Zahlungen oder Warenrückgaben durch schriftliche Gutschriftanzeige unserer Mitarbeiter bestätigt worden sind.

8. Wiederverkauf

Die von uns gelieferte Ware darf nur im Originalzustand und in Originalverpackung weiter verkauft werden. Sie darf weder mit Zetteln oder Reklamemarken beklebt, noch mit Stempeln versehen werden.

9. Keine Weitergabe von Daten

Alle Informationen, die während der Durchführung von Geschäftstransaktionen zur Verfügung gestellt und generiert werden, werden vom Käufer nur für den Zweck der entsprechenden Geschäftstransaktion verwendet. Solche Informationen dürfen nicht außerhalb des Kontexts dieser Geschäftstransaktion verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe.

10. Rechtsnachfolger

Der Käufer ist verpflichtet, uns bei Veräußerung des Geschäfts oder Veränderung der Gesellschaftsverhältnisse unverzüglich zu benachrichtigen und diese Geschäftsbedingungen seinen Rechtsnachfolgern bekannt zu geben.

11. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.

12. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen eine ausdrückliche Regelung fehlt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Zahlung ist Lübeck. Gerichtsstand für sämtliche, sich zwischen den Beteiligten aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist nach unserer Wahl Lübeck oder Bonn, soweit es sich beim Käufer um einen Kaufmann handelt. Bei Wechsel- oder Scheckklagen gilt darüber hinaus der gesetzliche Gerichtsstand.

Stand: April 2022