Regulierung und Gesetze

Wir nehmen die Verantwortung aus Recht und Gesetz sehr ernst

Als Traditionsunternehmen am Standort Deutschland sind wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung verpflichtet und tragen selbstverständlich Sorge, die nationalen und internationalen Rechtsvorschriften umzusetzen und gesetzliche Anforderungen über die Maße zu erfüllen.

Unsere Experten vor Ort stellen die fachgerechte Betreuung und Beratung der Kunden und Partner im Sinne der geltenden Regulierungen sicher.

Nationale Gesetzgebung

Auf nationaler Ebene existieren unterschiedliche gesetzliche Vorgaben,
die sich an die Hersteller von Tabakprodukten richten.

Das Tabakerzeugnisgesetz und die Tabakerzeugnisverordnung dienen der Umsetzung der EU Richtlinie 2014/40/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen. Sie regeln darüber hinaus die Präsentation von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und beinhalten Sanktionsvorschriften für Verstöße gegen nationale und europäische Vorgaben.
Tabakerzeugnis-Gesetz: mehr
Tabakerzeugnis-Verordnung: mehr

Das Jugendschutzgesetz regelt das Rauchen in der Öffentlichkeit, die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche sowie die Ausstrahlung von Werbefilmen oder Werbeprogrammen für Tabakwaren. mehr

Internationale Verordnungen

Auf globaler und EU-Ebene wurden Rechtsvorschriften erlassen und Verträge ratifiziert, die unter anderem dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dienen und die Vereinheitlichung von Vorschriften für Tabakerzeugnisse zum Ziel haben.

Die EU Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU vom 3. April 2014 regelt die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakprodukten und verwandten Erzeugnissen innerhalb der Europäischen Union. mehr

Die EU Tabakwerberichtlinie 2003/33/EG vom 20. Juni 2003 formuliert Richtlinien zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen. mehr

Selbstauferlegte Werbebeschränkungen

Über den vom Bundeskartellamt anerkannten Werbekodex des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV) haben wir uns als Mitgliedsunternehmen des DZV freiwillig verpflichtet, bei der Vermarktung von Zigaretten und Feinschnitttabak bestimmte, selbstauferlegte Werbebeschränkungen einzuhalten.

Der Werbekodex untersagt Werbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet oder die Risiken des Rauchens verharmlost. zum Werbekodex