Verhaltenskodex der Von Eicken Gruppe
- „Code of Conduct“ -
Präambel
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Mitglieder der Unternehmensleitung der Joh. Wilh. von Eicken GmbH und der mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend „Von Eicken Gruppe“ genannt) sind an die Regelungen dieses Verhaltenskodex gebunden. Er legt die Werte, Grundsätze und
Handlungsweisen dar, die das Handeln der Von Eicken Gruppe bestimmen. Ziel der Unternehmensleitung ist die Einhaltung ethischer Normen und die Schaffung eines Arbeitsumfeldes, das Integrität, Respekt und faires Verhalten fördert. Eine streng gesetzes- und grundsatztreue Geschäftspolitik dient den langfristigen Unternehmensinteressen der Von Eicken Gruppe.
Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Bestimmungen im In- und Ausland
In allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen ist die Von Eicken Gruppe bestrebt, die geltenden Gesetze und sonstigen maßgebenden Bestimmungen im In- und Ausland zu beachten. Integrität und Aufrichtigkeit fördern einen fairen Wettbewerb, auch im Verhältnis zu unseren Kunden und
Lieferanten.
Verpflichtung der Unternehmensleitung
Die Unternehmensleitung der Von Eicken Gruppe sieht sich in der Pflicht, ökonomisch, sozial und umweltbewusst zu handeln. Die Von Eicken Gruppe ist daher bestrebt, ihre Geschäfte kompetent und ethisch zu betreiben und in allen Märkten, in denen sie tätig ist, den fairen Wettbewerb zu schützen,
indem geltende Gesetze über Kartellverbote, Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen eingehalten werden. Unfaire Vorteile gegenüber Kunden, Lieferanten oder Mitbewerbern sind zu vermeiden.
Interessenkonflikte
Die Von Eicken Gruppe erwartet von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen Situationen vermeiden, in denen ihre persönlichen oder finanziellen Interessen mit denen der Von Eicken Gruppe in Konflikt geraten. Daher ist es insbesondere untersagt, sich an Konkurrenten, Lieferanten oder Kunden zu beteiligen oder Geschäftsbeziehungen mit ihnen im privaten Umfeld einzugehen, soweit dies zu einem Interessenkonflikt führen kann. Durch Konfliktsituationen dürfen die Interessen der Von Eicken Gruppe nicht beeinträchtigt werden.
Solche Interessenkonflikte können in vielen Situationen entstehen: So darf keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter Vorteile – in welcher Form auch immer – annehmen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise davon auszugehen ist, dass sie geschäftliche Entscheidungen oder Transaktionen der Von Eicken Gruppe beeinflussen könnten. Einladungen müssen sich innerhalb der Grenzen geschäftsüblicher Gastfreundschaft halten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dürfen sich aufgrund ihrer Position in der Von Eicken Gruppe und dem damit verbundenen Zugang zu vertraulichen Informationen
nicht persönlich unmittelbar und/oder mittelbar Vorteile verschaffen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Pflicht, die legitimen Interessen der Von Eicken Gruppe soweit wie möglich zu fördern. Jede Konkurrenzsituation mit dem Unternehmen ist zu vermeiden.
Jeder tatsächliche oder mögliche Interessenkonflikt muss gemeldet und mit den betreffenden Vorgesetzten besprochen werden.
Korruptionsverbot
Die Von Eicken Gruppe ist gegen Korruption und Bestechung. Handlungsweisen, bei denen Geschäfte mit unlauteren Mitteln erfolgen, werden nicht toleriert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Von Eicken Gruppe dürfen Geschäftspartnern keinerlei Vergünstigungen anbieten oder von ihnen solche erhalten oder annehmen, die zu einer Beeinträchtigung einer objektiven und fairen Geschäftsentscheidung führen oder auch nur einen derartigen Anschein erwecken könnten.
Faire Arbeitsbedingungen
Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Von Eicken Gruppe haben für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen. Sicherheitsvorschriften und -praktiken sind strikt einzuhalten. Als sozialverantwortlicher Arbeitgeber betrachtet die Von Eicken Gruppe ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als großen Wert. Die Personalpolitik der Von Eicken Gruppe trägt dazu bei, jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter die Möglichkeit von beruflicher und persönlicher Entfaltung zu bieten. Offener Meinungsaustausch, eigene Ideen und sachliche Kritik sind ausdrücklich gewünscht und werden
gefördert.
Verbot jeglicher Diskriminierung oder Belästigung
Gegenseitiger Respekt bildet die Grundlage für ein von gegenseitiger Wertschätzung geprägtes Arbeitsumfeld. Die Von Eicken Gruppe schützt die Menschenwürde und respektiert die Menschenrechte und die Persönlichkeit des Einzelnen am Arbeitsplatz. Jegliche Art von Diskriminierung ist strikt untersagt und hat zu unterbleiben. Unzulässig sind insbesondere Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Die Von Eicken Gruppe toleriert keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Sexuelle Belästigung umfasst unerwünschte Annäherungen und Berührungen, anzügliche Witze, anderweitig sexuell motivierten Sprachgebrauch, unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen sowie das Fordern von sexuellen Gefälligkeiten durch Ausübung von Druck oder Versprechungen. Die Von Eicken Gruppe akzeptiert keine anderweitigen diskriminierenden Belästigungen, Drohungen, Einschüchterungen und kein Mobbing am Arbeitsplatz. Arbeitskolleginnen und -kollegen werden weder lächerlich gemacht noch ausgeschlossen.
Die Von Eicken Gruppe duldet weder Zwangs- noch Kinderarbeit, sei es innerhalb der Von Eicken Gruppe oder bei unseren Lieferanten und Kunden.
Verbot von Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz
Der Konsum alkoholischer Getränken und/oder sonstiger Sucht- und Rauschmittel (Drogen)
beeinträchtigen das Entscheidungsvermögen des einzelnen Mitarbeitenden und erhöhen die Unfallgefahr
am Arbeitsplatz. Die allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften verbieten jeder Mitarbeiterin und jedem
Mitarbeiter einen sich selbst oder andere gefährdenden Alkohol- und/oder Drogenkonsum und
untersagen die Weiterbeschäftigung unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehender Personen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Von Eicken Gruppe treten ihren Arbeitstag frei von Einflüssen
alkoholischer Getränke und/oder Drogen an. Der Konsum von Alkohol und/oder Drogen während der
Arbeitszeit und der Arbeitspausen ist strikt untersagt. Das Alkohol- und Drogenverbot gilt sowohl in den
Betriebsstätten der Von Eicken Gruppe als auch auf außerbetrieblichen Arbeitsstellen sowie auf
Dienstgängen und -fahrten außerhalb der Betriebsstätten der Von Eicken Gruppe.
Kollektivrechtliche Vereinbarungen können das bestehende Alkohol- und Drogenverbot strenger und
weitergehender regeln.
Umgang mit internem Wissen
Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Von Eicken Gruppe sind verpflichtet, einen schnellen und reibungslosen Informationsaustausch innerhalb des Unternehmens sicherzustellen. Informationen sind richtig und vollständig an die betroffenen Bereiche weiterzugeben, soweit nicht in Ausnahmefällen, insbesondere aufgrund von Geheimhaltungspflichten, vorrangige Interessen bestehen. Relevantes Wissen darf nicht unrechtmäßig vorenthalten, verfälscht oder selektiv weitergegeben werden. Unehrliche Berichterstattung innerhalb des Unternehmens oder an firmenfremde Organisationen oder Personen ist strengstens verboten. Alle Jahresabschlüsse und Jahresberichte, Geschäftspapiere und Geschäftsbücher der Von Eicken Gruppe müssen Geschäftsvorfälle und Transaktionen zutreffend darstellen und den gesetzlichen Anforderungen sowie den Bilanzierungsgrundsätzen und den internen Buchhaltungsverfahren der Von Eicken Gruppe entsprechen.
Umgang mit Vermögenswerten
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Von Eicken Gruppe sind für den ordnungsgemäßen und
schonenden Umgang mit dem Eigentum des Unternehmens verantwortlich. Jede Mitarbeiterin und jeder
Mitarbeiter ist verpflichtet, das Eigentum der Von Eicken Gruppe gegen Verlust, Beschädigung,
Missbrauch, Diebstahl, Unterschlagung oder Zerstörung zu schützen. Jede Mitarbeiterin und jeder
Mitarbeiter hat die Pflicht, ihre/n bzw. seine/n Vorgesetzte/n unverzüglich über eine der vorstehenden
Regelung entgegenstehende Benutzung von Vermögenswerten der Von Eicken Gruppe zu informieren.
Geheimhaltung und Datenschutz
Ein Großteil der geschäftlichen Informationen der Von Eicken Gruppe ist vertraulich oder rechtlich geschützt, sodass eine Pflicht zur Geheimhaltung besteht. Dies gilt nicht, wenn eine Veröffentlichung der Informationen von der Von Eicken Gruppe genehmigt wurde oder aufgrund von Gesetzen oder
Verordnungen zwingend ist. Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich insbesondere auf geistiges Eigentum. Dazu gehören Geschäftsgeheimnisse, Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Urheberrechte, aber auch Geschäfts- und Marketingpläne, Kosten- und Preiskalkulationen, Kundenlisten, Entwürfe, Geschäftspapiere, Gehaltsdaten und alle sonstigen nicht veröffentlichten finanziellen Daten und Berichte. Alle persönlichen Informationen über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten sowie sonstige Dritte werden in der Von Eicken Gruppe sorgfältig verwendet und vertraulich behandelt unter vollständiger Einhaltung der Datenschutzgesetze. Der Schutz dieser Informationen muss mit größter Sorgfalt erfüllt werden.
Implementierung und Überwachung
Die Regeln, welche in diesem Verhaltenskodex enthalten sind, bilden einen Kernbestandteil der Unternehmenskultur der Von Eicken Gruppe. Die einheitliche Einhaltung dieser Prinzipien ist unverzichtbar. Hierfür ist jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der Von Eicken Gruppe verantwortlich.
Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Anliegen oder Beschwerden über die in diesem Verhaltenskodex angeführten Punkte oder Kenntnisse über einen eventuellen Bruch der hierin enthaltenen Verhaltensrichtlinien hat, sollte sie bzw. er dies unverzüglich ihrer/m bzw. seiner/m
Vorgesetzten zur Klärung vorlegen. Dies kann auch anonym oder auf vertrauliche Weise erfolgen. Ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit der Klärung durch die bzw. den Vorgesetzten nicht zufrieden oder betrifft das Anliegen oder die Beschwerde die bzw. den Vorgesetzten, so kann die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter das Anliegen oder die Beschwerde auch bei der Rechtsabteilung, der Personalabteilung oder dem Betriebsrat vorlegen. Die Von Eicken Gruppe gestattet keine Repressalien aufgrund von Beschwerden, die im Rahmen dieses Verhaltenskodex im guten Glauben vorgebracht werden. Dieser Verhaltenskodex ist mit den Arbeitnehmervertretungen der Von Eicken Gruppe abgestimmt. Er ist jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter zur Kenntnis zu geben.
Verantwortung
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Mitglieder der Unternehmensleitung der Von Eicken Gruppe sind an die Regeln dieses Verhaltenskodex gebunden. Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex werden geahndet. In schwerwiegenden Fällen können die Konsequenzen für die zuwiderhandelnde Person bis hin zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses reichen.